• Fluchtspindeltreppe Rubensstraße 56

Leitertreppen

Bei Treppenleitern handelt es sich um Treppen mit einer Steigung zwischen 45° und 75°. Sie werden auch Steil-, Leiter- oder Spartreppen genannt. Treppen die eine Steigung über 75° aufweisen werden als Leitern bezeichnet. Ab einer Steigung von 90° handelt es sich um Steigeisen.

Aufgrund der eingeschränkten Sicherheit und Benutzbarkeit dürfen Leitertreppen lt. Baurecht nur als Ersatz für bewegliche Bodentreppen benutzt werden um auf den Dachboden oder Speicher ohne Aufenthaltsräume verbaut werden.

Die nutzbare Treppenlaufbreite einer Leitertreppe sollte mindestens 50 cm bis höchstens 70 cm betragen. Beidseitig angeordnete, griffgerechte Handläufe erhöhen die Sicherheit.